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Neues Testament

1. Timotheus Kapitel 5

Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022

1Einen Älteren fahre nicht in harter Weise an, sondern rede ihm zu wie einem Vater; Jüngeren [rede zu] wie Brüdern,
2älteren <Frauen> wie Müttern, jüngeren wie Schwestern, in aller Reinheit1.
3Ehre2 die Witwen, die wirkliche Witwen sind.
4Hat eine Witwe aber Kinder oder Enkel, sollen sie zuerst lernen, dem eigenen Hause rechte Ehrfurcht3 zu erweisen und den Eltern Empfangenes zu vergelten, denn das ist angenehm4 vor Gott.
5Die wirkliche und vereinsamte Witwe hat ihre Hoffnung auf Gott <gesetzt> und verharrt in Flehen und in Gebeten bei Nacht und bei Tag.
6Aber die dem Genuss ergebene lebt und ist gestorben5.
7Und dieses weise an, damit sie untadelig seien.
8Wenn aber jemand für die Seinen, und allermeist die Hausangehörigen6, nicht sorgt, hat er den Glauben verleugnet, und er ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9Als Witwe werde in die Liste7 aufgenommen eine, die nicht weniger als sechzig Jahre [alt] geworden ist, eines8 Mannes Frau [war],
10ein Zeugnis edler Werke hat, wenn sie Kinder aufzog, wenn sie gegen Fremde gastfrei war, wenn sie die Füße der Heiligen wusch, wenn sie Bedrängten aus der Not half, wenn sie jedem guten Werk nachkam.
11Jüngere Witwen weise ab, denn wenn sie dem Christus zuwider9 übermütig werden10, dann wollen sie heiraten
12[und] haben [das] Urteil, dass sie die erste Treue brachen11.
13Zugleich aber auch lernen sie, Müßige [zu sein], gehen als solche umher zu den Häusern, aber nicht nur Müßige, sondern auch Geschwätzige und auf fragwürdige Weise Beschäftigte, reden Dinge, die sich nicht gehören.
14Es ist also mein Wille, dass die jüngeren [Witwen] heiraten, Kinder gebären, den Haushalt leiten, dem Gegner keinen Anlass zu schimpflicher Nachrede geben,
15denn schon sind etliche abgewichen, dem Satan nach.
16Wenn jemand - ein Gläubiger (oder eine Gläubige) - Witwen hat, soll er ihnen aus der Not helfen; und man lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit sie denen aus der Not helfe, die wirkliche Witwen sind.
17Die Ältesten, die in trefflicher Weise vorstehen, sollen doppelter Ehre wertgeachtet werden12, am meisten die, die in Wort und Lehre arbeiten,
18denn die Schrift sagt: "Einem dreschenden Rind sollst* du nicht das Maul verschließen13!" {5Mo 25,4} und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes würdig." {Lk 10,7}
19Gegen einen Ältesten nimm keine Anklage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen.
20Die, die sündigen, weise zurecht vor allen, damit auch die anderen Furcht haben.
21Ich bezeuge mit Ernst vor dem °Gott und Herrn14, Jesus Christus, und den erwählten Boten15, dass du diese [Anweisungen] ohne Vorurteil bewahrst <und einhältst> und nichts aus Zuneigung tust.
22°Lege niemandem schnell Hände auf; noch mache dich fremder Sünden teilhaftig. Halte dich selbst rein <und keusch>.
23Trinke nicht länger Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächezustände.
24Die Sünden etlicher Menschen sind zuvor offenbar und gehen ihnen zum Gericht voran16. Etlichen folgen sie aber auch nach.17
25Ebenso sind auch die edlen Werke offensichtlich, und die, mit denen es sich anders verhält, können nicht verborgen werden.

Fußnoten

  1. 1 o.: in aller Keuschheit.
  2. 2 "ehren" beinhaltet auch das finanzielle Unterhalten; daher i. S. v.: Ehre [...], indem du auch danach siehst, dass sie ihren Lebensunterhalt bekommen.
  3. 3 o.: Frömmigkeit
  4. 4 t. r. und and. Hss: edel und angenehm
  5. 5 eigtl.: ist lebendig gestorben.
  6. 6 a. i. S. v.: die Mitglieder seiner Familie
  7. 7 D. i. wohl eine Liste von speziellen dienenden Witwen.
  8. 8 d. h.: nur eines; im Gt. ein Zahlwort
  9. 9 o.: gegen Christus
  10. 10 o.: ungezügelt <und üppig> werden <und die auf sich genommenen Einschränkungen ablegen>; i. S. v.: sinnlichen Regungen nachgeben <und innerlich unzufrieden werden>
  11. 11 o.: und kommen unter ein Urteil, weil sie das erste (d. h.: das anfängliche) Treue<gelöbnis> verwarfen.
  12. 12 d. h.: auch in Bezug auf ihren Lebensunterhalt
  13. 13 o.: einen Maulkorb anlegen.
  14. 14 o. evtl.: vor Gott und dem Herrn
  15. 15 d. h.: den erwählten himmlischen Boten
  16. 16 i. S. v.: laufen ihnen gleichsam als Vorboten zum Gericht voran.
  17. 17 i. S. v.: Bei etlichen werden sie nachher offenbar.