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Altes Testament

3. Mose Kapitel 13

Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022

1Und Jahweh redete zu Mose und zu Aaron und sagte:
2"Wenn ein Mensch an der Haut seines Fleisches eine Erhöhung1 oder einen schuppenartigen Ausschlag2 oder einen hellen Fleck3 bekommt, und es wird an der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
3Und der Priester soll das Mal an der Haut des Fleisches besehen. Hat sich das Haar in dem Mal in Weiß verwandelt, und erscheint das Mal tiefer als die [übrige] Haut seines Fleisches, so ist es das Mal des Aussatzes. Und wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.
4Ist dies aber ein weißer Fleck auf der Haut seines Fleisches und erscheint er nicht tiefer als die [übrige] Haut und haben sich die Haare nicht in Weiß verwandelt, so schließe der Priester [den, der] das Mal [hat], sieben Tage ein.
5Und besieht ihn der Priester am siebenten Tag, und - siehe! - das Mal ist seiner Ansicht nach4 stehen geblieben5, das Mal hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, so schließe ihn der Priester zum zweiten Mal sieben Tage ein.
6Und besieht ihn der Priester am siebenten Tag zum zweiten Mal, und - siehe! - das Mal ist blass geworden, und das Mal hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, so soll der Priester ihn für rein erklären: Es ist ein Ausschlag6. Und er soll seine Kleider auswaschen, und er ist rein.
7Breitet sich aber der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.
8Und besieht [ihn] der Priester, und - siehe! - der Ausschlag hat sich auf der Haut ausgebreitet, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.
9Entsteht ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll er zum Priester gebracht werden.
10Und besieht [ihn] der Priester, und - siehe! - es ist eine weiße Erhöhung auf der Haut, und sie hat die Haare in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem7 Fleisch ist in der Erhöhung8,
11so ist es ein alter Aussatz auf der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären. Er soll ihn nicht einschließen, denn er ist [bereits] unrein.
12Bricht aber der Aussatz auf der Haut stark aus, sodass der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin die Augen des Priesters auch schauen,
13und der Priester besieht [ihn], und - siehe! - der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er [den, der] das Mal [hat,] für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, so ist er rein.
14An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
15Und sieht der Priester das wilde Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist unrein; Aussatz ist es.
16Oder, wenn das wilde Fleisch sich ändert und in Weiß verwandelt, <dann> soll er zum Priester kommen,
17und besieht ihn der Priester, und - siehe! - das Mal ist in Weiß verwandelt, so soll der Priester [den, der] das Mal [hat,] für rein erklären: rein ist er.
18Und wenn bei jemandem9 am Fleisch, an seiner Haut, ein Geschwür entsteht und [wieder] heilt,
19und es entsteht dann an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, soll er sich dem Priester zeigen.
20Und besieht [ihn] der Priester, und - siehe! - der Fleck erscheint niedriger als die10 [übrige] Haut, und seine Haare haben sich in Weiß verwandelt, so soll ihn der Priester für unrein erklären. Das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.
21Besieht es aber der Priester, und - siehe! - es sind keine weißen Haare darauf, und [der Fleck] ist nicht niedriger als die [übrige] Haut, und er ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
22Breitet er sich aber auf der Haut aus, so soll der Priester ihn für unrein erklären. Ein [Aussatz]mal ist es.
23Bleibt aber der helle Fleck an seiner Stelle stehen, breitet er sich nicht aus, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.
24Oder wenn jemand11 am Fleisch, an seiner Haut, eine Brandwunde12 hat und es bildet sich auf der Wunde ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,
25und der Priester besieht ihn, und - siehe! - die Haare haben sich in Weiß verwandelt auf dem hellen Fleck, und er erscheint tiefer als die [übrige] Haut, so ist es der Aussatz - er ist in der [Brand]wunde ausgebrochen - und der Priester soll ihn für unrein erklären. Das Mal des Aussatzes ist es.
26Besieht der Priester aber [den Fleck]13, und - siehe! - es sind keine weißen Haare auf dem hellen Fleck, und er ist nicht niedriger als die [übrige] Haut14, und er ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
27Und der Priester soll ihn am siebenten Tag besehen. Hat er sich auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Das Mal des Aussatzes ist es.
28Bleibt aber der helle Fleck an seiner Stelle stehen15, hat er sich nicht ausgebreitet auf der Haut, und er ist blass, so ist es die Erhöhung der [Brand]wunde. Und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der [Brand]wunde.
29Und wenn ein Mann oder eine Frau am Kopf oder am Bart ein Mal bekommt,
30und der Priester besieht das Mal, und - siehe! - es erscheint tiefer als die [übrige] Haut, und goldglänzende, dünne Haare sind daran, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze16 ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und - siehe! - es erscheint nicht tiefer als die [übrige] Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so schließe der Priester [den, der] das Mal der Krätze [hat,] sieben Tage ein.
32Und besieht der Priester das Mal am siebenten Tag, und - siehe! - die Krätze hat sich nicht ausgebreitet, und es sind keine goldgelben Haare daran, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die [übrige] Haut,
33so soll er sich scheren; aber die Krätze soll er nicht scheren. Und der Priester schließe [den, der] die Krätze [hat,] zum zweiten Mal sieben Tage ein.
34Und besieht der Priester die Krätze am siebenten Tag, und - siehe! - die Krätze hat sich nicht ausgebreitet auf der Haut, und sie erscheint nicht tiefer als die [übrige] Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären. Und er soll seine Kleider auswaschen und ist rein.
35Breitet sich aber nach seiner Reinigung die Krätze auf der Haut aus,
36und der Priester besieht ihn, und - siehe! - die Krätze hat sich auf der Haut ausgebreitet, so muss der Priester nicht nach den goldgelben Haaren forschen; unrein ist er.
37Ist aber, in seinen Augen, die Krätze stehengeblieben, und es sind daran schwarze Haare gewachsen, so ist die Krätze geheilt: rein ist er. Und der Priester soll ihn für rein erklären.
38Und wenn bei einem Mann oder bei einer Frau auf der Haut ihres Fleisches Flecken entstehen, weiße Flecken,
39und der Priester besieht [sie], und - siehe! - auf der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es der gutartige Hautausschlag; er ist auf der Haut ausgebrochen. Rein sind sie.
40Und wenn jemandes Haupt17 kahl wird, ist er ein Hinter-Glatzkopf. Rein ist er.
41Und wird sein Haupt vom Rand seines Gesichts her kahl, so ist er ein Vorder-Glatzkopf18. Rein ist er.
42Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Mal entsteht, ist es ausbrechender Aussatz an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze.
43Und besieht ihn der Priester, und - siehe! - die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes auf der Haut des Fleisches,
44so ist er ein aussätziger Mann. Unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären. Sein Mal ist auf seinem Haupt.
45Und der Aussätzige, an dem das Mal ist - seine Kleider sollen entzweigerissen werden, und sein Haupt[haar] soll freigelassen sein19. Und er soll seinen Lippenbart verhüllen und ausrufen: 'Unrein! Unrein!'
46All die Tage, die das Mal an ihm ist, muss er unrein sein. Unrein ist er. Allein20 soll er wohnen; außerhalb des Heerlagers sei seine Wohnstätte.
47Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen
48oder an einem Gewebe oder an etwas Gestricktem aus Leinen oder aus Wolle oder an Leder21 oder an etwas aus Leder Gefertigtem,
49und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Leder oder am Gewebe oder am Gestrickten oder an irgendeinem Gegenstand aus Leder, so ist es das Mal des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.
50Und der Priester besehe das Mal und schließe [das, woran] das Mal ist, sieben Tage ein.
51Und besieht er das Mal am siebenten Tag [und sieht], dass sich das Mal ausgebreitet hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gestrickten oder am Leder, wozu auch immer das Leder verarbeitet ist, so ist das Mal ein bösartiger22 Aussatz. Unrein ist es.
52Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gestrickte aus Wolle oder aus Leinen, oder jedes Gerät aus Leder, woran das Mal ist, verbrennen, denn ein bösartiger Aussatz ist es: Im Feuer soll es verbrannt werden.
53Und wenn der Priester es besieht, und - siehe! - das Mal hat sich am Kleid oder am Gewebe oder am Gestrickten oder an irgendeinem Gegenstand aus Fell nicht ausgebreitet,
54so soll der Priester gebieten, dass man das, woran das Mal ist, auswasche. Und er soll es zum zweiten Mal sieben Tage einschließen.
55Und besieht der Priester das Mal, nachdem es ausgewaschen wurde, und - siehe! - das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, so ist es, auch wenn das Mal sich nicht ausgebreitet hat, unrein. Im Feuer sollst du es verbrennen. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner kahlen Hinterseite oder auf seiner kahlen Vorderseite.
56Und wenn der Priester es besieht, und - siehe! - das Mal ist blass geworden, nachdem es ausgewaschen wurde, so soll er es vom Kleid oder vom Leder oder von dem Gewebe oder von dem Gestrickten abreißen.
57Zeigt es sich aber am Kleid oder am Gewebe oder am Gestrickten oder an allerlei Gerät aus Leder wieder, so ist es ein [neu] ausbrechender [Aussatz]. Das, worauf das Mal ist, sollst du im Feuer verbrennen.
58Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gestrickte oder allerlei Gerät aus Leder, das du auswäschst, sodass das Mal daraus entweicht, das soll zum zweiten Mal ausgewaschen werden; dann ist es rein."
59Das ist die Weisung des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen oder am Gewebe oder am Gestrickten oder an allerlei Gerät aus Leder, um es für rein oder für unrein zu erklären.

Fußnoten

  1. 1 o.: eine Geschwulst
  2. 2 o.: eine Verkrustung; o.: etwas Schorfiges
  3. 3 o.: eine Aufhellung; so a. i. Folg.
  4. 4 w.: in seinen Augen
  5. 5 i. S. v.: unverändert geblieben
  6. 6 o.: Schorf
  7. 7 eigtl.: lebendem
  8. 8 d. h.: in der Geschwulst
  9. 9 eigtl.: bei ihm
  10. 10 o.: eingesunken im Verhältnis zur; so a. V. 21.26
  11. 11 o.: er
  12. 12 w.: eine Versengung von Feuer
  13. 13 eigtl.: ihn
  14. 14 o.: ist er nicht eingesunken im Verhältnis zur übrigen Haut
  15. 15 i. S. v.: unverändert
  16. 16 o.: Schuppenflechte; so a. i. Folg.
  17. 17 d. h.: von oben her
  18. 18 o.: Stirnglatziger (mit Stirn- o. Schläfenglatze)
  19. 19 o.: ungeordnet <und vernachlässigt> gelassen sein; frei hängend sein; gelöst sein.
  20. 20 i. S. v.: Abgeschieden
  21. 21 o.: Fell; so a. i. Folg.
  22. 22 o.: schmerzhafter; eigtl.: aufbrechender