Altes Testament
3. Mose Kapitel 27
Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022
1Und Jahweh redete zu Mose und sagte:
2"Rede zu den Söhnen Israels und sage zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde leistet, sollen die Seelen Jahweh zu eigen werden - gemäß der Schätzung1.
3Betrifft nun die Schätzung eine männliche [Person] von zwanzig bis sechzig Jahren, so sei die Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
4Ist es aber eine weibliche [Person], sei die Schätzung dreißig Schekel.
5Ist es aber ein Fünf- bis Zwanzigjähriger, sei die Schätzung der männlichen [Person] zwanzig Schekel und der weiblichen zehn Schekel.
6Und ist es jemand [im Alter] von einem Monat bis zu fünf Jahren, sei die Schätzung des Knaben fünf Schekel Silber und die Schätzung des Mädchens drei Schekel Silber.
7Und ist es jemand von sechzig Jahren an und darüber, sei die Schätzung, wenn es eine männliche [Person] ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel.
8Ist er aber zu arm für die Schätzung, stelle man ihn vor den Priester. Und der Priester schätze ihn entsprechend dem, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann.
9Betrifft es aber Vieh, von dem man Jahweh eine Opfergabe darbringt, so soll jedes [Stück], das man Jahweh vom [Vieh] gibt, heilig sein.
10Man darf es nicht einwechseln und nicht austauschen, ein Gutes gegen ein Schlechtes oder ein Schlechtes gegen ein Gutes. Tauscht man aber dennoch Vieh gegen Vieh aus, so soll dieses heilig sein und das Ausgetauschte heilig sein.
11Ist es aber irgendein unreines Vieh, von dem man Jahweh keine Opfergabe darbringt, stelle man das Vieh vor den Priester.
12Und der Priester schätze es, ob es gut oder schlecht ist. Gemäß der Schätzung des Priesters, so soll es sein.
13Will man es aber dennoch lösen, füge man zu der Schätzung ein Fünftel hinzu.
14Und wenn jemand sein Haus als heilige [Gabe] Jahweh heiligt, soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so ist es festgesetzt.
15Will der Heiligende aber sein Haus lösen, soll er ein Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16Und will jemand vom Feld seines <erblichen> Besitztums Jahweh [etwas] heiligen, so sei die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber.
17Heiligt er sein Feld vom Jobeljahr an, so werde es gemäß der Schätzung festgesetzt.
18Heiligt er sein Feld aber nach dem Jobeljahr, so berechne der Priester ihm das Geld nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum [nächsten] Jobeljahr übrig bleiben, und das werde von der Schätzung abgezogen.
19Will der Heiligende aber das Feld lösen, soll er ein Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20Löst er aber das Feld nicht oder verkauft er das Feld einem anderen Mann, so kann es nicht mehr gelöst werden2.
21Und das Feld soll, wenn es dann im Jobeljahr frei wird, Jahweh heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes gebanntes Feld3. Es wird dem Priester zuteil als sein <erbliches> Besitztum.
22Heiligt er aber ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines <erblichen> Besitztums gehört, für Jahweh,
23so berechne ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Jobeljahr. Und er entrichte den Schätzwert am selben Tag. Es ist Jahweh heilig.4
24Im Jobeljahr kehrt das Feld wieder an den zurück, von dem er es erworben hatte, an den, dem das Land als <erbliches> Besitztum gehörte.
25Und alle Schätzung geschieht nach dem Schekel des Heiligtums, zwanzig Gera soll der Schekel sein.
26Eine Erstgeburt vom Vieh jedoch, die <ja> für Jahweh erstgeboren wird, die darf niemand heiligen, sei es ein Rind oder ein Lämmchen5; sie gehört Jahweh.
27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es lösen gemäß der Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen. Wird es aber nicht gelöst, so werde es verkauft gemäß der Schätzung.
28Alles Gebannte jedoch, das jemand Jahweh bannt6, alles, was sein ist, vom Menschen oder vom Vieh oder vom Feld, aus seinem <erblichen> Besitztum, darf nicht verkauft und nicht gelöst werden. Alles Gebannte ist Jahweh hochheilig7.
29Alles Gebannte an Menschen, das man Jahweh bannt8, darf nicht gelöst werden, sondern muss unbedingt zu Tode gebracht werden!
30Und aller Zehnte des Landes, vom Samen der Erde9, von der Frucht der Bäume, gehört Jahweh. Er ist Jahweh heilig10.
31Will aber jemand [etwas] von seinem Zehnten lösen, füge er dessen Fünftel hinzu.
32Und aller Zehnte vom Rind und vom Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab11 hindurchgeht, der Zehnte ist Jahweh heilig.
33Man darf nicht <untersuchen und> zwischen gutem und schlechtem [Tier] unterscheiden. Und man darf sie nicht austauschen. Tauscht man sie aber dennoch aus, soll dieses heilig sein und das Ausgetauschte heilig sein. Es darf nicht gelöst werden."
34Das sind die Gebote, die Jahweh Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israels aufgetragen hat. 12
2"Rede zu den Söhnen Israels und sage zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde leistet, sollen die Seelen Jahweh zu eigen werden - gemäß der Schätzung1.
3Betrifft nun die Schätzung eine männliche [Person] von zwanzig bis sechzig Jahren, so sei die Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
4Ist es aber eine weibliche [Person], sei die Schätzung dreißig Schekel.
5Ist es aber ein Fünf- bis Zwanzigjähriger, sei die Schätzung der männlichen [Person] zwanzig Schekel und der weiblichen zehn Schekel.
6Und ist es jemand [im Alter] von einem Monat bis zu fünf Jahren, sei die Schätzung des Knaben fünf Schekel Silber und die Schätzung des Mädchens drei Schekel Silber.
7Und ist es jemand von sechzig Jahren an und darüber, sei die Schätzung, wenn es eine männliche [Person] ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel.
8Ist er aber zu arm für die Schätzung, stelle man ihn vor den Priester. Und der Priester schätze ihn entsprechend dem, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann.
9Betrifft es aber Vieh, von dem man Jahweh eine Opfergabe darbringt, so soll jedes [Stück], das man Jahweh vom [Vieh] gibt, heilig sein.
10Man darf es nicht einwechseln und nicht austauschen, ein Gutes gegen ein Schlechtes oder ein Schlechtes gegen ein Gutes. Tauscht man aber dennoch Vieh gegen Vieh aus, so soll dieses heilig sein und das Ausgetauschte heilig sein.
11Ist es aber irgendein unreines Vieh, von dem man Jahweh keine Opfergabe darbringt, stelle man das Vieh vor den Priester.
12Und der Priester schätze es, ob es gut oder schlecht ist. Gemäß der Schätzung des Priesters, so soll es sein.
13Will man es aber dennoch lösen, füge man zu der Schätzung ein Fünftel hinzu.
14Und wenn jemand sein Haus als heilige [Gabe] Jahweh heiligt, soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so ist es festgesetzt.
15Will der Heiligende aber sein Haus lösen, soll er ein Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16Und will jemand vom Feld seines <erblichen> Besitztums Jahweh [etwas] heiligen, so sei die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber.
17Heiligt er sein Feld vom Jobeljahr an, so werde es gemäß der Schätzung festgesetzt.
18Heiligt er sein Feld aber nach dem Jobeljahr, so berechne der Priester ihm das Geld nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum [nächsten] Jobeljahr übrig bleiben, und das werde von der Schätzung abgezogen.
19Will der Heiligende aber das Feld lösen, soll er ein Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20Löst er aber das Feld nicht oder verkauft er das Feld einem anderen Mann, so kann es nicht mehr gelöst werden2.
21Und das Feld soll, wenn es dann im Jobeljahr frei wird, Jahweh heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes gebanntes Feld3. Es wird dem Priester zuteil als sein <erbliches> Besitztum.
22Heiligt er aber ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines <erblichen> Besitztums gehört, für Jahweh,
23so berechne ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Jobeljahr. Und er entrichte den Schätzwert am selben Tag. Es ist Jahweh heilig.4
24Im Jobeljahr kehrt das Feld wieder an den zurück, von dem er es erworben hatte, an den, dem das Land als <erbliches> Besitztum gehörte.
25Und alle Schätzung geschieht nach dem Schekel des Heiligtums, zwanzig Gera soll der Schekel sein.
26Eine Erstgeburt vom Vieh jedoch, die <ja> für Jahweh erstgeboren wird, die darf niemand heiligen, sei es ein Rind oder ein Lämmchen5; sie gehört Jahweh.
27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es lösen gemäß der Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen. Wird es aber nicht gelöst, so werde es verkauft gemäß der Schätzung.
28Alles Gebannte jedoch, das jemand Jahweh bannt6, alles, was sein ist, vom Menschen oder vom Vieh oder vom Feld, aus seinem <erblichen> Besitztum, darf nicht verkauft und nicht gelöst werden. Alles Gebannte ist Jahweh hochheilig7.
29Alles Gebannte an Menschen, das man Jahweh bannt8, darf nicht gelöst werden, sondern muss unbedingt zu Tode gebracht werden!
30Und aller Zehnte des Landes, vom Samen der Erde9, von der Frucht der Bäume, gehört Jahweh. Er ist Jahweh heilig10.
31Will aber jemand [etwas] von seinem Zehnten lösen, füge er dessen Fünftel hinzu.
32Und aller Zehnte vom Rind und vom Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab11 hindurchgeht, der Zehnte ist Jahweh heilig.
33Man darf nicht <untersuchen und> zwischen gutem und schlechtem [Tier] unterscheiden. Und man darf sie nicht austauschen. Tauscht man sie aber dennoch aus, soll dieses heilig sein und das Ausgetauschte heilig sein. Es darf nicht gelöst werden."
34Das sind die Gebote, die Jahweh Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israels aufgetragen hat. 12
Fußnoten
- 1 d. h.: gemäß dem festgesetzten Schätzungspreis
- 2 d. h.: dann kann er es nicht mehr zurückkaufen.
- 3 d. i: ein mit dem Bann belegtes (und so Jahweh geweihtes) Feld.
- 4 o.: Es ist Heiligkeit (o.: etwas Heiliges) für Jahweh.
- 5 eigtl.: ein Junges (von der Kleinvieh-Herde)
- 6 d. h.: alles, was jemand mit dem Bann belegt und so Jahweh weiht
- 7 eigtl.: ist Jahweh ein Heiliges der Heiligen; d. h.: was einmal so gelobt ist, gehört Jahweh als dem Heiligtum heilig.
- 8 und damit der Vernichtung weiht
- 9 d. h.: von den Feldfrüchten
- 10 d. h.: Jahweh geweiht
- 11 d. i.: dem Hirtenstab (Jer 33,13; Hes 20,37)
- 12 bed.: Zahlen; der heb. Name ist Wajedaber (bed.: Und er redete).