Zum Inhalt springen

Altes Testament

4. Mose Kapitel 29

Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022

1Und im siebenten Monat, am Ersten des Monats, ist euch eine heilige Einberufung1. Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun. Ein Tag des Lärmblasens2 ist es euch.
2Und zwar bereitet ihr ein Brandopfer zu, zum wohlgefälligen Geruch für Jahweh: einen Stier - ein Junges vom Rind -, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Tadel,
3samt ihrem Speisopfer: Weizengrieß, mit Öl gemengt3: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder
4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,
6- zusätzlich zu dem Neumondbrandopfer samt seinem4 Speisopfer und dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch, ein Feueropfer für Jahweh.
7Und am Zehnten dieses siebenten Monats ist euch eine heilige Einberufung. Und ihr sollt eure Seelen kasteien5. Keinerlei Arbeit dürft ihr tun!
8Und ihr bringt Jahweh ein Brandopfer dar, als einen wohlgefälligen Geruch: einen Stier - ein Junges vom Rind -, einen Widder, sieben einjährige Lämmer - ohne Tadel sollen sie euch sein -
9samt ihrem Speisopfer: Weizengrieß, mit Öl gemengt: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,
10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
11[und] einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats ist euch eine heilige Einberufung. Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun. Und ihr sollt Jahweh ein Fest feiern sieben Tage lang.
13Und ihr bringt ein Brandopfer dar, ein Feueropfer wohlgefälligen Geruchs für Jahweh: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer - ohne Tadel sollen sie sein -
14samt ihrem Speisopfer, Weizengrieß, mit Öl gemengt: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern,
15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
16und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17Und am zweiten Tag zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Tadel;
18samt ihrem Speisopfer und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Tadel;
21samt ihrem Speisopfer und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
22und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Tadel;
24ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Tadel;
27samt ihrem Speisopfer und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Tadel;
30samt ihrem Speisopfer und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
31und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32Und am siebenten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Tadel;
33samt ihrem Speisopfer und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
34und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35Am achten Tag ist euch eine Festversammlung. Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun.
36Und ihr bringt ein Brandopfer dar, ein Feueropfer wohlgefälligen Geruchs für Jahweh: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Tadel;
37ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zum Stier, zum Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
38und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39Diese [Opfer] sollt ihr bei euren Festen Jahweh bereiten, zusätzlich zu euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern."

Fußnoten

  1. 1 o.: eine Einberufung zum Heiligtum; so a. i. Folg.
  2. 2 o.: Signalblasens
  3. 3 o.: verrührt; so a. i. Folg.
  4. 4 d. h.: dem dazugehörigen; so a. i. Folg.
  5. 5 o.: (durch Fasten) beugen; erniedrigen; so a. 4Mo 30,14.