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Altes Testament

4. Mose Kapitel 35

Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022

1Und Jahweh redete zu Mose in den Ebenen Moabs am Jericho-Jordan und sagte:
2"Gebiete den Söhnen Israels, dass sie vom Erbteil ihres <erblichen> Besitztums den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten hinzu sollt ihr den Leviten Weideflächen rings um sie her geben.
3Und die Städte sollen für sie zum Wohnen sein, und deren Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere sein.
4Und die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum.
5Und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und auf der Südseite1 zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen. Und die Stadt selbst soll in der Mitte sein. Das soll ihnen als Weideflächen der Städte <dienen>.
6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtsstädte, die ihr hergeben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat. Und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzig Städte geben.
7Alle Städte, die ihr den Leviten geben werdet, sie und ihre Weideflächen: achtundvierzig Städte.
8Und was die Städte betrifft, die ihr vom <erblichen> Besitztum der Söhne Israels hergeben werdet: Von dem [Stamm], der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder [Stamm] gibt von seinen Städten den Leviten entsprechend seinem Erbteil, das er als Erbbesitz erhält."
9Und Jahweh redete zu Mose und sagte:
10"Rede zu den Söhnen Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht,
11sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie euch sein, dass dorthin ein Totschläger fliehe, der eine Seele aus Versehen erschlagen hat.
12Und die Städte seien euch zur Zuflucht vor dem Rächer2, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
13Und die Städte, die ihr hergeben sollt: sechs Zufluchtsstädte sollen sie euch sein.
14Drei Städte gebt ihr diesseits des Jordans, und drei Städte gebt ihr im Land Kanaan; Zufluchtsstädte sollen sie sein.
15Für die Söhne Israels und für den Fremdling und für den Beisassen3 - in ihrer Mitte seien diese sechs Städte zur Zuflucht, dass jeder dahin fliehe, der eine Seele aus Versehen erschlagen hat.
16Hatte er ihn aber mit einem eisernen Gegenstand geschlagen, sodass er starb, ist er ein Mörder4. Der Mörder muss unbedingt zu Tode gebracht werden!
17Und schlug er ihn mit einem handgerechten Stein5, durch den man sterben kann, sodass er starb, <dann> ist er ein Mörder. Der Mörder muss unbedingt zu Tode gebracht werden!
18Oder schlug er ihn mit einem handgerechten Holzstück, durch das man sterben kann, sodass er starb, <dann> ist er ein Mörder. Der Mörder muss unbedingt zu Tode gebracht werden!
19Der Bluträcher, er soll den Mörder zu Tode bringen; sobald er ihn antrifft, soll er ihn zu Tode bringen!
20Und stieß er ihn aus Hass oder warf er mit böser Absicht6 auf ihn, sodass er starb,
21oder schlug er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er starb, <so> muss der Schläger unbedingt zu Tode gebracht werden! Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder zu Tode bringen, sobald er ihn antrifft!
22Hat er ihn aber versehentlich gestoßen, nicht aus Feindschaft, oder hat er ohne Absicht irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
23oder hat er, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn fallen lassen, sodass er starb, er war ihm aber nicht feind und war nicht einer, der ihm Übles suchte,
24<dann> soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten.
25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten. Und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt, wohin er geflohen war, zurückbringen. Und er soll in ihr bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem Öl der Heiligkeit7 gesalbt hat.
26Sollte aber der Totschläger irgendwann über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, wohin er geflohen ist, hinausgehen,
27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet8 den Totschläger, <dann> hat der keine Blutschuld;
28denn er sollte in seiner Zufluchtsstadt bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters. Und nach dem Tod des Hohen Priesters darf der Totschläger in das Land seines Besitztums zurückkehren.
29Und dieses soll euch zu einer Rechtssatzung sein, auf [alle] eure Geschlechter hin, in allen euren Wohnstätten9.
30Jeder, der eine Seele erschlägt: Auf den Mund von Zeugen soll man den Mörder zu Tode bringen. Ein einzelner Zeuge aber kann nicht gegen eine Seele aussagen, dass sie sterben müsse.
31Und ihr dürft kein Lösegeld nehmen für die Seele10 eines Mörders11, der als Ehrfurchtsloser <schuldig> ist zu sterben, sondern er muss unbedingt zu Tode gebracht werden!
32Und ihr dürft kein Lösegeld nehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflohenen, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren könne, um im Land zu wohnen.
33Und ihr sollt das Land, in dem ihr seid, nicht beflecken12; denn das Blut, es befleckt das Land. Und dem Land wird keine Sühnung erwirkt infolge des Blutes, das darin vergossen wurde, es sei denn durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34Und du sollst das Land nicht unrein machen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jahweh, wohne in der Mitte der Söhne Israels."

Fußnoten

  1. 1 o.: auf der Seite des Südlandes (heb. nägäb)
  2. 2 eigtl.: Löser; hier: der nächste Verwandte als Einforderer ("Löser") des Blutes; so a. i. Folg.
  3. 3 D. i. ein rechtloser Fremder, einer ohne Bürgerrecht.
  4. 4 heb. rozeach; einer, der absichtlich tötete; so a. i. Folg.
  5. 5 eigtl.: mit einem Handstein; w.: mit einem Stein der Hand
  6. 6 o.: aus Nachstellung
  7. 7 o.: des Heiligen; d. h.: des Heiligtums
  8. 8 Grundbed.: morden
  9. 9 o.: Wohnsitzen
  10. 10 d. h.: für das Leben
  11. 11 eigtl.: eines [absichtlichen] Totschlägers
  12. 12 o.: ruchlos machen; so a. i. Folg.