Altes Testament
5. Mose Kapitel 14
Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022
1"Söhne seid ihr Jahweh, eurem Gott. Ihr sollt euch wegen eines Toten nicht Einschnitte machen und euch nicht eine Glatze1 machen zwischen euren Augen!,
2denn du bist Jahweh, deinem Gott, ein heiliges Volk; und dich hat sich Jahweh erwählt, ihm zum Volk des Eigentums zu sein, aus allen Völkerscharen, die auf dem Erdboden sind.
3Du sollst keinerlei Gräuel essen!
4Diese sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaflamm und Ziegenlamm,
5Hirsch, Gazelle, Damhirsch2, Steinbock3, Antilope4, Bergziege5 und Wildschaf6.
6Jedes Tier, das gespaltene Klauen7 hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, [und] das wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen.
7Doch diese von den wiederkäuenden [Tieren] und von denen, die gespaltene Klauen haben, dürft ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs8, denn sie käuen wieder, aber sie haben keine gespaltenen Klauen: unrein sind sie euch;
8und das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, aber es käut nicht wieder: unrein sei es euch! Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren.
9Dieses dürft ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen.
10Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen: unrein sei es euch!
11Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12Aber diese [sind es], von denen ihr nicht essen dürft: der Gänsegeier, der Lämmergeier und der Mönchsgeier;
13der Rotmilan9 und der Schwarzmilan10 nach ihrer Art;
14und alle Raben nach ihrer Art,
15die Straußenhenne11 und der Strauß12 und die Seemöwe und der Falke nach seiner Art;
16das Käuzchen, der Ibis13, das Chamäleon14,
17der Pelikan15, der Aasgeier16, der Sturzpelikan17,
18der Storch und der Reiher18 nach seiner Art; und der Wiedehopf und die Fledermaus.
19Alles geflügelte Gewimmel sei euch unrein! Es darf nicht gegessen werden.
20Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
21Ihr dürft kein Aas essen. Dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn ein heiliges Volk bist du Jahweh, deinem Gott. Du sollst ein Ziegenböckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter!
22Du sollst allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Feld erwächst, verzehnten, Jahr für Jahr!
23Und du sollst essen vor dem Angesicht Jahwehs, deines Gottes, an der Stätte, die er sich erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mosts und deines Öls und die Erstgeburten deines Großviehs und deines Kleinviehs, damit du lernst, Jahweh, deinen Gott, zu fürchten alle Tage.
24Und wenn dir der Weg zu weit ist, dass du es nicht hintragen kannst, weil die Stätte zu weit von dir entfernt ist, die Jahweh, dein Gott, sich erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn Jahweh, dein Gott, dich gesegnet hat,
25dann gibst du es [als Gegenwert] für Geld und trägst das Geld eingewickelt in deiner Hand und gehst zu der Stätte, die sich Jahweh, dein Gott, erwählen wird,
26und gibst das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Großvieh und für Kleinvieh und für Wein und für Rauschtrank und für alles, was deine Seele wünscht. Und du isst dort vor dem Angesicht Jahwehs, deines Gottes. Und du sollst dich freuen, du und dein Haus!
27Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht im Stich lassen, denn er hat weder Teil19 noch Erbe bei dir.
28Am Ende von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrags in diesem Jahr herausbringen20 und in deinen Toren belassen.
29Und der Levit, weil er weder Teil noch Erbe bei dir hat, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen - damit Jahweh, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust."
2denn du bist Jahweh, deinem Gott, ein heiliges Volk; und dich hat sich Jahweh erwählt, ihm zum Volk des Eigentums zu sein, aus allen Völkerscharen, die auf dem Erdboden sind.
3Du sollst keinerlei Gräuel essen!
4Diese sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaflamm und Ziegenlamm,
5Hirsch, Gazelle, Damhirsch2, Steinbock3, Antilope4, Bergziege5 und Wildschaf6.
6Jedes Tier, das gespaltene Klauen7 hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, [und] das wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen.
7Doch diese von den wiederkäuenden [Tieren] und von denen, die gespaltene Klauen haben, dürft ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs8, denn sie käuen wieder, aber sie haben keine gespaltenen Klauen: unrein sind sie euch;
8und das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, aber es käut nicht wieder: unrein sei es euch! Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren.
9Dieses dürft ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen.
10Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen: unrein sei es euch!
11Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12Aber diese [sind es], von denen ihr nicht essen dürft: der Gänsegeier, der Lämmergeier und der Mönchsgeier;
13der Rotmilan9 und der Schwarzmilan10 nach ihrer Art;
14und alle Raben nach ihrer Art,
15die Straußenhenne11 und der Strauß12 und die Seemöwe und der Falke nach seiner Art;
16das Käuzchen, der Ibis13, das Chamäleon14,
17der Pelikan15, der Aasgeier16, der Sturzpelikan17,
18der Storch und der Reiher18 nach seiner Art; und der Wiedehopf und die Fledermaus.
19Alles geflügelte Gewimmel sei euch unrein! Es darf nicht gegessen werden.
20Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
21Ihr dürft kein Aas essen. Dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn ein heiliges Volk bist du Jahweh, deinem Gott. Du sollst ein Ziegenböckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter!
22Du sollst allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Feld erwächst, verzehnten, Jahr für Jahr!
23Und du sollst essen vor dem Angesicht Jahwehs, deines Gottes, an der Stätte, die er sich erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mosts und deines Öls und die Erstgeburten deines Großviehs und deines Kleinviehs, damit du lernst, Jahweh, deinen Gott, zu fürchten alle Tage.
24Und wenn dir der Weg zu weit ist, dass du es nicht hintragen kannst, weil die Stätte zu weit von dir entfernt ist, die Jahweh, dein Gott, sich erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn Jahweh, dein Gott, dich gesegnet hat,
25dann gibst du es [als Gegenwert] für Geld und trägst das Geld eingewickelt in deiner Hand und gehst zu der Stätte, die sich Jahweh, dein Gott, erwählen wird,
26und gibst das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Großvieh und für Kleinvieh und für Wein und für Rauschtrank und für alles, was deine Seele wünscht. Und du isst dort vor dem Angesicht Jahwehs, deines Gottes. Und du sollst dich freuen, du und dein Haus!
27Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht im Stich lassen, denn er hat weder Teil19 noch Erbe bei dir.
28Am Ende von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrags in diesem Jahr herausbringen20 und in deinen Toren belassen.
29Und der Levit, weil er weder Teil noch Erbe bei dir hat, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen - damit Jahweh, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust."
Fußnoten
- 1 d. h.: eine Stirnglatze
- 2 o.: Rehbock
- 3 o.: Wildziege
- 4 o.: Bergziege (o. eine and. Ziegenart); Bed. nicht gesichert.
- 5 o. eine andere Antilopenart; Bed. nicht gesichert.
- 6 o.: Wildziege; o.: Bergschaf; Bed. nicht gesichert.
- 7 o.: Hufe; so a. i. Folg.
- 8 D. i. der Klippenschliefer (o.: Wüstenschliefer).
- 9 o.: die Gabelweihe
- 10 o.: die Königsweihe; o.: der Habicht
- 11 eigtl.: die Tochter der Straußenhenne; das Wort für "Strauß" ist eigtl. "Wüstenbewohner".
- 12 o.: die Eule
- 13 o.: die Rohrdommel; o.: der Uhu
- 14 Vgl. 3Mo 11,30; and.: eine Eulenart; Bed. nicht gesichert.
- 15 o.: die Eule
- 16 Gemeint ist eine Geierart; das Wort kommt nur hier vor.
- 17 o.: Kormoran
- 18 o.: Strandläufer (o. eine andere Wasservogelart)
- 19 i. S. v.: Landanteil
- 20 und niederlegen