Altes Testament
5. Mose Kapitel 22
Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022
1"Nicht darfst du, wenn du das Rind deines Bruders oder sein Schaf1 irregehen siehst, dich ihnen heimlich entziehen. Du sollst [sie] deinem Bruder unbedingt zurückbringen.
2Ist aber dein Bruder nicht nahe bei dir oder kennst du ihn nicht, so nimmst du sie in dein Haus auf, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht. Und <dann> gibst du sie ihm zurück.
3Und ebenso machst du es mit seinem Esel. Und ebenso machst du es mit seinem Kleid. Und ebenso machst du es mit allem Verlorenen deines Bruders, das ihm verloren geht und das du findest. Du darfst dich ihnen nicht heimlich entziehen.
4Nicht darfst du, wenn du den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen siehst, dich ihnen heimlich entziehen. Du sollst auf jeden Fall mit ihm zusammen [die Tiere] aufrichten.
5Nicht darf Männerzeug2 auf einer Frau sein. Und nicht darf ein Mann das Gewand einer Frau anziehen; denn jeder, der dieses tut, ist Jahweh, deinem Gott, ein Gräuel.
6Wenn sich trifft, dass sich ein Vogelnest vor dir auf dem Weg befindet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so darfst du nicht die Mutter wegnehmen über den Jungen.
7Du sollst die Mutter auf jeden Fall fliegen lassen3. Die Jungen aber magst du dir nehmen - damit es dir wohlergehe und du deine Tage verlängerst4.
8Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer5 um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringst, falls jemand von ihm herabfällt.
9Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei [Samen] besäen, damit nicht die [ganze] Fülle dem Heiligen verfalle: die Saat, die du säst, und der Ertrag des Weinbergs.
10Du sollst nicht pflügen mit einem Rind6 und einem Eselhengst zusammen.
11Du sollst nicht vermischtes Gewebe anziehen, Wolle und Leinen7 zusammen.
12Quasten sollst du dir machen an den vier Gewandsäumen deiner Umhüllung, in die du dich hüllst.
13Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht und sie hasst
14und ihr [üble] Dinge zur Last legt und einen üblen Namen über sie8 ausgehen lässt9 und sagt: 'Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die [Zeichen der] Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden',
15<dann> sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die [Zeichen der] Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.
16Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: 'Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie,
17und - siehe! - er legt ihr [üble] Dinge zur Last und sagt: Ich habe an deiner Tochter die [Zeichen der] Jungfräulichkeit nicht gefunden. Aber diese [hier] sind die [Zeichen der] Jungfräulichkeit meiner Tochter.' Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
19Und sie sollen [ihm] eine Geldstrafe von hundert [Schekel] Silber auferlegen und [das Geld] dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen üblen Namen10 über eine Jungfrau Israels ausgehen ließ. Und sie soll seine Frau sein. Er darf sie nicht entlassen alle seine Tage.
20Erweist sich diese Sache aber als Wahrheit [und] sind keine [Zeichen der] Jungfräulichkeit bei der jungen Frau gefunden worden,
21so sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt; denn sie hat eine schändliche Torheit in Israel begangen, <nämlich> zu huren im Hause ihres Vaters. Und <so> sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22Wird ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen, die die verheiratete [Frau] eines Eheherrn ist11, so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und <so> sollst du das Böse aus Israel wegschaffen.
23Wenn eine junge Frau, eine Jungfrau, einem Mann angelobt wurde, und es findet12 sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, sodass sie sterben: die junge Frau deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten entehrt13 hat. Und <so> sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
25Wenn aber der Mann die angelobte junge Frau auf dem Feld findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26Aber der jungen Frau sollst du nichts tun. An der jungen Frau ist keine Sünde des Todes14, denn diese Sache ist so, wie [wenn] ein Mann sich gegen seinen Nächsten erhebt und seine Seele15 totschlägt;
27denn er fand sie auf dem Feld, die angelobte junge Frau schrie, aber niemand war [da], der sie rettete.
28Wenn ein Mann eine junge Frau findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden16,
29so soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater der jungen Frau fünfzig [Schekel] Silber geben, und sie soll seine Frau werden, weil er sie entehrt hat. Er darf sie nicht entlassen alle seine Tage."
2Ist aber dein Bruder nicht nahe bei dir oder kennst du ihn nicht, so nimmst du sie in dein Haus auf, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht. Und <dann> gibst du sie ihm zurück.
3Und ebenso machst du es mit seinem Esel. Und ebenso machst du es mit seinem Kleid. Und ebenso machst du es mit allem Verlorenen deines Bruders, das ihm verloren geht und das du findest. Du darfst dich ihnen nicht heimlich entziehen.
4Nicht darfst du, wenn du den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen siehst, dich ihnen heimlich entziehen. Du sollst auf jeden Fall mit ihm zusammen [die Tiere] aufrichten.
5Nicht darf Männerzeug2 auf einer Frau sein. Und nicht darf ein Mann das Gewand einer Frau anziehen; denn jeder, der dieses tut, ist Jahweh, deinem Gott, ein Gräuel.
6Wenn sich trifft, dass sich ein Vogelnest vor dir auf dem Weg befindet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so darfst du nicht die Mutter wegnehmen über den Jungen.
7Du sollst die Mutter auf jeden Fall fliegen lassen3. Die Jungen aber magst du dir nehmen - damit es dir wohlergehe und du deine Tage verlängerst4.
8Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer5 um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringst, falls jemand von ihm herabfällt.
9Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei [Samen] besäen, damit nicht die [ganze] Fülle dem Heiligen verfalle: die Saat, die du säst, und der Ertrag des Weinbergs.
10Du sollst nicht pflügen mit einem Rind6 und einem Eselhengst zusammen.
11Du sollst nicht vermischtes Gewebe anziehen, Wolle und Leinen7 zusammen.
12Quasten sollst du dir machen an den vier Gewandsäumen deiner Umhüllung, in die du dich hüllst.
13Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht und sie hasst
14und ihr [üble] Dinge zur Last legt und einen üblen Namen über sie8 ausgehen lässt9 und sagt: 'Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die [Zeichen der] Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden',
15<dann> sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die [Zeichen der] Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.
16Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: 'Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie,
17und - siehe! - er legt ihr [üble] Dinge zur Last und sagt: Ich habe an deiner Tochter die [Zeichen der] Jungfräulichkeit nicht gefunden. Aber diese [hier] sind die [Zeichen der] Jungfräulichkeit meiner Tochter.' Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
19Und sie sollen [ihm] eine Geldstrafe von hundert [Schekel] Silber auferlegen und [das Geld] dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen üblen Namen10 über eine Jungfrau Israels ausgehen ließ. Und sie soll seine Frau sein. Er darf sie nicht entlassen alle seine Tage.
20Erweist sich diese Sache aber als Wahrheit [und] sind keine [Zeichen der] Jungfräulichkeit bei der jungen Frau gefunden worden,
21so sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt; denn sie hat eine schändliche Torheit in Israel begangen, <nämlich> zu huren im Hause ihres Vaters. Und <so> sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22Wird ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen, die die verheiratete [Frau] eines Eheherrn ist11, so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und <so> sollst du das Böse aus Israel wegschaffen.
23Wenn eine junge Frau, eine Jungfrau, einem Mann angelobt wurde, und es findet12 sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, sodass sie sterben: die junge Frau deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten entehrt13 hat. Und <so> sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
25Wenn aber der Mann die angelobte junge Frau auf dem Feld findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26Aber der jungen Frau sollst du nichts tun. An der jungen Frau ist keine Sünde des Todes14, denn diese Sache ist so, wie [wenn] ein Mann sich gegen seinen Nächsten erhebt und seine Seele15 totschlägt;
27denn er fand sie auf dem Feld, die angelobte junge Frau schrie, aber niemand war [da], der sie rettete.
28Wenn ein Mann eine junge Frau findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden16,
29so soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater der jungen Frau fünfzig [Schekel] Silber geben, und sie soll seine Frau werden, weil er sie entehrt hat. Er darf sie nicht entlassen alle seine Tage."
Fußnoten
- 1 oder seine Ziege
- 2 d. i.: Mannestracht bzw. männertypische Sachen (Geräte, Kleider, Waffen)
- 3 w.: fortschicken
- 4 i. S. v.: damit du dazu beiträgst, dass deine Tage lang sein werden.
- 5 eigtl.: eine Einfassung
- 6 d. h.: mit einem Ochsen
- 7 o.: Flachs
- 8 i. S. v.: sie betreffend
- 9 i. S. v.: und sie in schlechten Ruf bringt; entsprechend a. V. 19.
- 10 i. S. v.: einen schlechten Ruf
- 11 eigtl.: die eine Zugeeignete eines Besitzherrn ist
- 12 o.: trifft; so a. V. 25.27.28
- 13 o.: gebeugt; geschwächt; gedemütigt; erniedrigt; so a. V. 29.
- 14 d. i.: keine des Todes würdige Sünde
- 15 d. h.: ihn; die Person
- 16 o.: angetroffen; o.: ertappt