Altes Testament
5. Mose Kapitel 15
Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022
1"Am Ende von sieben Jahren sollst du einen [Schulden]erlass machen!
2Und dieses ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten1 geliehen hat. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht bedrängen, denn man hat einen Erlass ausgerufen - für Jahweh.
3Den Ausländer magst du bedrängen, aber was du bei deinem Bruder hast2, soll deine Hand erlassen.
4Jedoch, freilich, einen Armen soll es bei dir nicht geben, denn Jahweh wird dich reichlich segnen in dem Land, das Jahweh, dein Gott, dir im Begriff ist, als Erbteil zu geben, es <als Erbe> in Besitz zu nehmen,
5- wenn du nur gewissenhaft hörst auf die Stimme Jahwehs, deines Gottes, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6Fürwahr, Jahweh, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir gesagt hat. Und du wirst vielen Völkern leihen3, du aber wirst nichts ausborgen. Und du wirst über viele Völker herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7Sollte es bei dir einen Armen geben, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das Jahweh, dein Gott, dir im Begriff ist zu geben, <dann> sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen,
8sondern sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig leihen, so viel er nötig hat4!
9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein Belialswort5 sei, dass du sagest: 'Es naht das siebente Jahr, das Erlassjahr', und dass dein Auge gegen deinen Bruder, den Armen, böse sei, und du ihm nicht gebest, und er dann deinetwegen zu Jahweh rufe und Sünde an dir sei!
10Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll bei deinem Geben nicht böse sein, denn um dieser Sache willen wird Jahweh, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Erarbeiteten6 deiner Hand;
11denn an Armen wird es nicht fehlen7 inmitten des Landes. Darum gebiete ich dir: Du sollst deinem Bruder, deinem Gebeugten und deinem Armen in deinem Land, deine Hand weit öffnen!
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Und im siebenten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen!
13Und wenn du ihn als Freien von dir entlässt, sollst du ihn nicht [mit] leeren [Händen] entlassen.
14Du sollst ihm reichlich aufladen8 von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter, von dem, womit Jahweh, dein Gott, dich gesegnet hat, davon sollst du ihm geben.
15Und du sollst dessen gedenken, dass du ein leibeigener Knecht im Land Ägypten warst und dass Jahweh, dein Gott, dich erlöst hat. Darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16Und es soll geschehen, wenn er zu dir sagt: 'Ich will nicht von dir weggehen' (weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht),
17so sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr <hindurch> in die Tür stechen9, und er soll dir Knecht sein für ewig. Und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
18Wenn du ihn als Freien von dir entlässt, soll es [dir] nicht schwer sein in deinen Augen, denn die sechs Jahre lang hat er dir das Doppelte vom Lohn eines Tagelöhners erarbeitet. Und Jahweh, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19Alles männliche Erstgeborene, das unter deinem Großvieh und unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jahweh, deinem Gott, heiligen! Mit dem Erstgeborenen deines Großviehs sollst du nicht arbeiten, und das Erstgeborene deines Kleinviehs sollst du nicht scheren.
20Vor dem Angesicht Jahwehs, deines Gottes, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an der Stätte, die sich Jahweh erwählen wird.
21Ist aber ein Makel an ihm, [dass es] lahm oder blind <ist>, irgendein schlimmer Makel, so sollst du es Jahweh, deinem Gott, nicht schlachten10.
22In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermaßen, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23Nur sein Blut darfst du nicht essen! Du sollst es auf die Erde schütten wie Wasser."
2Und dieses ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten1 geliehen hat. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht bedrängen, denn man hat einen Erlass ausgerufen - für Jahweh.
3Den Ausländer magst du bedrängen, aber was du bei deinem Bruder hast2, soll deine Hand erlassen.
4Jedoch, freilich, einen Armen soll es bei dir nicht geben, denn Jahweh wird dich reichlich segnen in dem Land, das Jahweh, dein Gott, dir im Begriff ist, als Erbteil zu geben, es <als Erbe> in Besitz zu nehmen,
5- wenn du nur gewissenhaft hörst auf die Stimme Jahwehs, deines Gottes, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6Fürwahr, Jahweh, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir gesagt hat. Und du wirst vielen Völkern leihen3, du aber wirst nichts ausborgen. Und du wirst über viele Völker herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7Sollte es bei dir einen Armen geben, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das Jahweh, dein Gott, dir im Begriff ist zu geben, <dann> sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen,
8sondern sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig leihen, so viel er nötig hat4!
9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein Belialswort5 sei, dass du sagest: 'Es naht das siebente Jahr, das Erlassjahr', und dass dein Auge gegen deinen Bruder, den Armen, böse sei, und du ihm nicht gebest, und er dann deinetwegen zu Jahweh rufe und Sünde an dir sei!
10Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll bei deinem Geben nicht böse sein, denn um dieser Sache willen wird Jahweh, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Erarbeiteten6 deiner Hand;
11denn an Armen wird es nicht fehlen7 inmitten des Landes. Darum gebiete ich dir: Du sollst deinem Bruder, deinem Gebeugten und deinem Armen in deinem Land, deine Hand weit öffnen!
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Und im siebenten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen!
13Und wenn du ihn als Freien von dir entlässt, sollst du ihn nicht [mit] leeren [Händen] entlassen.
14Du sollst ihm reichlich aufladen8 von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter, von dem, womit Jahweh, dein Gott, dich gesegnet hat, davon sollst du ihm geben.
15Und du sollst dessen gedenken, dass du ein leibeigener Knecht im Land Ägypten warst und dass Jahweh, dein Gott, dich erlöst hat. Darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16Und es soll geschehen, wenn er zu dir sagt: 'Ich will nicht von dir weggehen' (weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht),
17so sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr <hindurch> in die Tür stechen9, und er soll dir Knecht sein für ewig. Und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
18Wenn du ihn als Freien von dir entlässt, soll es [dir] nicht schwer sein in deinen Augen, denn die sechs Jahre lang hat er dir das Doppelte vom Lohn eines Tagelöhners erarbeitet. Und Jahweh, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19Alles männliche Erstgeborene, das unter deinem Großvieh und unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jahweh, deinem Gott, heiligen! Mit dem Erstgeborenen deines Großviehs sollst du nicht arbeiten, und das Erstgeborene deines Kleinviehs sollst du nicht scheren.
20Vor dem Angesicht Jahwehs, deines Gottes, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an der Stätte, die sich Jahweh erwählen wird.
21Ist aber ein Makel an ihm, [dass es] lahm oder blind <ist>, irgendein schlimmer Makel, so sollst du es Jahweh, deinem Gott, nicht schlachten10.
22In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermaßen, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23Nur sein Blut darfst du nicht essen! Du sollst es auf die Erde schütten wie Wasser."
Fußnoten
- 1 o.: Gefährten
- 2 i. S. v.: was du ihm geliehen hast
- 3 d. h.: auf Pfand leihen; so a. i. Folg.
- 4 eigtl.: das Ausreichende für seinen Mangel, woran [auch immer] es ihm mangelt.
- 5 d. h.: ein Wort der Nichtswürdigkeit und des Verderbens
- 6 o.: Unternehmen; w.: Aussenden; Ausstrecken
- 7 w.: der Arme wird nicht aufhören
- 8 Grundbed.: ihm auf den Nacken legen
- 9 eigtl.: und ihn in sein Ohr geben und an die Tür
- 10 eigtl.: als Schlachtopfer opfern; so a. 16,2.