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Altes Testament

5. Mose Kapitel 24

Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022

1"Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet, und es geschieht, dass sie keine Gnade findet in seinen Augen, weil er etwas Schamwürdiges1 an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus fortschickt,
2und sie ist aus seinem Haus gezogen und hingegangen und einem anderen Mann zu eigen geworden,
3und der spätere Mann hasst sie und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und schickt sie fort aus seinem Haus, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,
4<dann> darf ihr erster Mann, der sie entlassen hatte, sie nicht wieder nehmen, dass sie ihm zur Frau sei, nachdem sie unrein gemacht worden ist; denn das ist ein Gräuel vor dem Angesicht Jahwehs. Und du sollst das Land nicht sündigen machen2, das Jahweh, dein Gott, dir als Erbteil zu geben im Begriff ist.
5Wenn ein Mann neuerdings eine Frau genommen hat3, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm keinerlei Sache auferlegen. Er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er genommen hat.
6Eine Handmühle oder den oberen Mühlstein darf man nicht pfänden, denn [damit] pfändet man die Seele4.
7Wird jemand ertappt5, der von seinen Brüdern eine Seele stiehlt, [einen] von den Söhnen Israels, und ihn wie einen Sklaven behandelt6 oder ihn verkauft, so soll dieser Dieb sterben. Und <so> sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
8Beim Übel des Aussatzes hüte dich sehr, auf [alles] zu achten und nach allem zu tun, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden. <Wahrt und> haltet es, um zu tun, wie ich ihnen geboten habe.
9Gedenke dessen, was Jahweh, dein Gott, an Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt.
10Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen geliehen hast, sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben.
11Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir nach draußen bringen.
12Und wenn er ein bedürftiger7 Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen.
13Du sollst ihm das Pfand auf jeden Fall beim Untergang der Sonne zurückgeben, damit er in seinem Mantel schlafe und dich segne. Und es wird dir Gerechtigkeit sein vor dem Angesicht Jahwehs, deines Gottes.
14Bedrücke nicht8 einen bedürftigen und armen Tagelöhner von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Land, in deinen Toren sind.
15An seinem Tag gib ihm seinen Lohn. Und die Sonne soll nicht darüber untergehen, denn er ist bedürftig9 und sehnt sich danach; damit er nicht gegen dich zu Jahweh rufe und Sünde an dir sei.
16Nicht sollen Väter der Söhne wegen zu Tode gebracht werden, und nicht sollen Söhne der Väter wegen zu Tode gebracht werden. Sie sollen jeder für seine Sünde zu Tode gebracht werden.
17Beuge nicht das Recht eines Fremdlings, einer Waise; und pfände nicht das Kleid einer Witwe.
18Und gedenke dessen, dass du in Ägypten ein leibeigener Knecht warst und dass Jahweh, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dieses Wort10 zu tun.
19Wenn du deine Ernte auf deinem Feld schneidest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, sie zu holen. Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit Jahweh, dein Gott, dich segne in allem Tun deiner Hände.
20Wenn du deinen Olivenbaum abklopfst, sollst du hinterher nicht die Zweige absuchen. Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
21Wenn du deinen Weinberg liest, sollst du hinterher nicht Nachlese halten. Für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
22Und gedenke dessen, dass du im Land Ägypten ein leibeigener Knecht warst. Darum gebiete ich dir, dieses Wort zu tun."

Fußnoten

  1. 1 o.: eine schändliche Sache; w.: die Schande (o.: Blöße; o.: Scham) einer Sache
  2. 2 o.: mit Sünde beflecken; o.: zum Sündigen veranlassen
  3. 3 d. h.: eine Frau zur Ehefrau genommen hat
  4. 4 d. h.: das Leben
  5. 5 o.: gefunden; angetroffen
  6. 6 o.: hart (bzw. gewalttätig) behandelt
  7. 7 eigtl.: ein [durch die Not] gebeugter
  8. 8 o.: Erpresse nicht; o.: Übe nicht Gewalt aus gegen
  9. 9 und gebeugt
  10. 10 o.: diese Sache; so a. V. 22.