Altes Testament
2. Mose Kapitel 22
Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022
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1Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, sodass er stirbt, so ist es ihm, [dem Schläger], keine Blutschuld.
2Ist die Sonne über ihm1 aufgegangen, so ist es ihm eine Blutschuld. Er2 soll gewisslich erstatten. Hat er nichts, so soll er für sein Gestohlenes3 verkauft werden.
3Wird das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden, es sei Rind oder Esel oder Schaf4, so soll er das Doppelte erstatten.
4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und sein Vieh frei laufen lässt5, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
5Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, und es wird ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt, so soll der, der den Brand angezündet hat, es zur Gänze erstatten.
6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte6 in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen - wird der Dieb gefunden, soll er das Doppelte erstatten.
7Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Besitzer des Hauses vor die Götter7 treten, ob er nicht seine Hand nach dem Hab und Gut8 seines Nächsten9 ausgestreckt hat.
8Bei jedem Fall von Veruntreuung10 an Rind, an Esel, an Schaf11, an Mantel, bezüglich alles Verlorenen, wovon man sagt: 'Das ist es'12, soll die Sache der beiden zu den Göttern13 kommen. Wen die Götter der Ehrfurchtslosigkeit überführen14, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich [ein Glied] oder wird weggetrieben, [und] keiner hat es gesehen,
10so soll der Schwur Jahwehs zwischen ihnen beiden sein, ob jener nicht seine Hand nach dem Hab und Gut15 seines Nächsten ausgestreckt hat. Und sein Besitzer soll [den Schwur] annehmen, und jener hat nichts zu erstatten.
11Wurde es aber bei ihm [zu Hause] gestohlen, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
12Wurde es aber [von Tieren] zerrissen, so soll er es als Zeugnis bringen; das Zerrissene hat er nicht zu erstatten.
13Wenn jemand sich [eines] von seinem Nächsten ausborgt, und es bricht sich [ein Glied] oder stirbt: war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es zur Gänze erstatten.
14War sein Besitzer dabei, so hat er es nicht zu erstatten. War es gemietet, so geht es auf den Mietpreis.
15Und wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, betört16 und bei ihr liegt, muss er sie sich [durch eine Heiratsgabe] zur Frau erwerben.
16Weigert sich ihr Vater durchaus, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe für Jungfrauen.
17Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen.
18Jeder, der bei einem Vieh liegt, muss unbedingt zu Tode gebracht werden.
19Wer den Göttern <Schlachtopfer> opfert, außer Jahweh allein, soll dem Bann verfallen17.
20Und den Fremdling sollst du nicht unterdrücken noch bedrängen, denn ihr wart Fremdlinge im Land Ägypten.
21Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
22Wenn du sie in irgendeiner Weise bedrückst, werde ich, wenn sie zu mir um Hilfe ruft, ihr lautes Rufen gewisslich erhören,
23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, sodass eure Frauen Witwen und eure Söhne Waisen werden.
24Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, sollst du ihm gegenüber nicht sein wie ein Geldverleiher18; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
25Solltest du je den Mantel deines Nächsten zum Pfand nehmen, so sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
26denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir <um Hilfe> ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
27'Götter'19 sollst du nicht lästern. Und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
28Mit deinem [Getreide]ertrag und deiner Kelterabgabe20 sollst du nicht säumen21. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
29Ebenso sollst du es mit deinem Rind machen, [und] mit deinem Kleinvieh. Sieben Tage mag es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
30Und heilige Männer22 sollt ihr mir sein: Und zwar sollt ihr Fleisch, das auf dem Feld gerissen wurde, nicht essen. Den Hunden sollt ihr es vorwerfen.
2Ist die Sonne über ihm1 aufgegangen, so ist es ihm eine Blutschuld. Er2 soll gewisslich erstatten. Hat er nichts, so soll er für sein Gestohlenes3 verkauft werden.
3Wird das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden, es sei Rind oder Esel oder Schaf4, so soll er das Doppelte erstatten.
4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und sein Vieh frei laufen lässt5, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
5Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, und es wird ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt, so soll der, der den Brand angezündet hat, es zur Gänze erstatten.
6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte6 in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen - wird der Dieb gefunden, soll er das Doppelte erstatten.
7Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Besitzer des Hauses vor die Götter7 treten, ob er nicht seine Hand nach dem Hab und Gut8 seines Nächsten9 ausgestreckt hat.
8Bei jedem Fall von Veruntreuung10 an Rind, an Esel, an Schaf11, an Mantel, bezüglich alles Verlorenen, wovon man sagt: 'Das ist es'12, soll die Sache der beiden zu den Göttern13 kommen. Wen die Götter der Ehrfurchtslosigkeit überführen14, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich [ein Glied] oder wird weggetrieben, [und] keiner hat es gesehen,
10so soll der Schwur Jahwehs zwischen ihnen beiden sein, ob jener nicht seine Hand nach dem Hab und Gut15 seines Nächsten ausgestreckt hat. Und sein Besitzer soll [den Schwur] annehmen, und jener hat nichts zu erstatten.
11Wurde es aber bei ihm [zu Hause] gestohlen, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
12Wurde es aber [von Tieren] zerrissen, so soll er es als Zeugnis bringen; das Zerrissene hat er nicht zu erstatten.
13Wenn jemand sich [eines] von seinem Nächsten ausborgt, und es bricht sich [ein Glied] oder stirbt: war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es zur Gänze erstatten.
14War sein Besitzer dabei, so hat er es nicht zu erstatten. War es gemietet, so geht es auf den Mietpreis.
15Und wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, betört16 und bei ihr liegt, muss er sie sich [durch eine Heiratsgabe] zur Frau erwerben.
16Weigert sich ihr Vater durchaus, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe für Jungfrauen.
17Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen.
18Jeder, der bei einem Vieh liegt, muss unbedingt zu Tode gebracht werden.
19Wer den Göttern <Schlachtopfer> opfert, außer Jahweh allein, soll dem Bann verfallen17.
20Und den Fremdling sollst du nicht unterdrücken noch bedrängen, denn ihr wart Fremdlinge im Land Ägypten.
21Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
22Wenn du sie in irgendeiner Weise bedrückst, werde ich, wenn sie zu mir um Hilfe ruft, ihr lautes Rufen gewisslich erhören,
23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, sodass eure Frauen Witwen und eure Söhne Waisen werden.
24Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, sollst du ihm gegenüber nicht sein wie ein Geldverleiher18; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
25Solltest du je den Mantel deines Nächsten zum Pfand nehmen, so sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
26denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir <um Hilfe> ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
27'Götter'19 sollst du nicht lästern. Und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
28Mit deinem [Getreide]ertrag und deiner Kelterabgabe20 sollst du nicht säumen21. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
29Ebenso sollst du es mit deinem Rind machen, [und] mit deinem Kleinvieh. Sieben Tage mag es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
30Und heilige Männer22 sollt ihr mir sein: Und zwar sollt ihr Fleisch, das auf dem Feld gerissen wurde, nicht essen. Den Hunden sollt ihr es vorwerfen.
Fußnoten
- 1 d. i.: über dem Dieb
- 2 d. i.: der Dieb (im Falle er nicht erschlagen wurde)
- 3 d. h.: um den Betrag
- 4 oder Ziege
- 5 w.: sein Vieh entsendet
- 6 o.: Gegenstände; [Wert]sachen
- 7 d. i.: vor die Richter; s. zu 2Mo 21,6.
- 8 eigtl.: nach dem Werk[stück]; nach dem [Ertrag der] Arbeit
- 9 eigtl.: Gefährten; Volksgenossen; so a. i. Folg.
- 10 eigtl.: Bei jeder Sache eines Vergehens
- 11 oder Ziege; so a. V. 9.
- 12 i. S. v.: Das ist die Veruntreuung (oder das Vergehen)
- 13 S. zu 2Mo 21,6.
- 14 i. S. v.: Wen die Richter <im Namen Gottes> schuldig sprechen; zu "Götter" vgl. 2Mo 22,27; 5Mo 1,17; 19,17.
- 15 S. zu V. 7.
- 16 o.: verleitet; überredet
- 17 d. h.: der Vernichtung geweiht werden
- 18 o.: Wucherer; o.: Zinsforderer
- 19 heb. Elohim; vmtl. bezogen auf die Richter (2Mo 21,6; 22,7.8).
- 20 eigtl.: deinem Traubentropfen
- 21 o.: im Verzug sein
- 22 o.: Männer der Heiligkeit; o.: Männer des Heiligen