Altes Testament
Hesekiel Kapitel 48
Die Bibel in deutscher Fassung (Jantzen-Jettel) · Oktober 2022
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1"Und diese sind die Namen der Stämme: Vom äußersten Norden entlang dem Weg nach Hetlon, wo man nach Hamat kommt, nach Hazar-Enan hin, das Gebiet von Damaskus im Norden, seitlich von Hamat - das soll ihm gehören: [von der] Ostseite [zum] Meer1: Dan, ein [Losanteil].
2Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Asser, eines.
3Und neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Naftali, eines.
4Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Manasse, eines.
5Und neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Ephraim, eines.
6Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Ruben, eines.
7Und neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Juda, eines.
8Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Meeresseite, soll der [Bereich des] Hebopfers sein, das ihr zu entrichten habt: 25000 [Ruten] die Breite, und in der Länge wie einer der [Stammes]anteile, von der Ostseite bis zur Meeresseite. Und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.
9Der [Bereich des] Hebopfers, das ihr Jahweh zu entrichten habt, soll sein: 25000 [Ruten] die Länge und 10000 die Breite.
10Und diesen soll der [Bereich des] heiligen Hebopfers gehören: den Priestern. Gegen Norden 25000, und gegen das Meer hin 10000 die Breite, und gegen Osten 10000 die Breite, und gegen das Südland hin 25000 die Länge. Und das Heiligtum Jahwehs soll in seiner Mitte sein.
11Den geweihten Priestern, von den Söhnen Zadoks, die meine Aufgaben wahrgenommen haben, die, als die Söhne Israels abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12ihnen kommt eine besondere Abgabe vom Hebopfer des Landes zu, ein Hochheiliges2 neben dem Gebiet der Leviten.
13Und die Leviten [erhalten] unmittelbar neben dem Gebiet der Priester: 25000 [Ruten] die Länge und 10000 die Breite. Jede Länge 25000 und die Breite 10000.
14Und sie sollen nichts davon verkaufen oder eintauschen. Und der Erstling3 des Landes darf nicht [in andere Hände] übergehen, denn er ist Jahweh geheiligt4.
15Und die 5000 [Ruten], die in der Breite übrig bleiben, längs der 25000, sind gemeines [Land] für die Stadt als Wohngebiet und freier Raum5. Und die Stadt ist in seiner Mitte.
16Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 [Ruten] und die Südseite 4500 und die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
17Und als freier Raum6 soll für die Stadt sein: gegen Norden 250 und gegen das Südland hin 250 und gegen Osten 250 und gegen das Meer hin 250.
18Und was in der Länge unmittelbar neben dem [Bereich des] heiligen Hebopfers übrig ist, 10000 gegen Osten und 10000 gegen das Meer hin - es läuft unmittelbar neben dem [Bereich des] heiligen Hebopfers -, dessen Ertrag sei zur Speise denen, die für die Stadt Dienst leisten.
19Und was die Dienstleistenden der Stadt betrifft, [Männer] aus allen Stämmen Israels werden es7 bebauen.
20Der gesamte [Bereich des] Hebopfers: 25000 mal 25000 [Ruten]. Ein Viereck sollt ihr als heiliges Hebopfer entrichten, nebst dem Grundbesitz8 der Stadt.
21Und das Übrige gehört dem Fürsten: [Das Gebiet] auf dieser und auf jener Seite des [Bereiches des] heiligen Hebopfers und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 [Ruten] des [Bereiches des] Hebopfers bis zur Ostgrenze und gegen das Meer hin längs der 25000 [Ruten] bis zur Westgrenze hin, soll entsprechend den [Stammes]anteilen dem Fürsten gehören. Und der [Bereich des] heiligen Hebopfers und das Heiligtum des Hauses9 soll in seiner Mitte sein.
22Und vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an, [die] zwischen dem [liegen], was dem Fürsten gehört, [alles,] was zwischen dem Gebiet Judas und dem Gebiet Benjamins ist, gehört dem Fürsten.
23Und die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Meeresseite: Benjamin, ein [Losanteil].
24Und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Simeon, eines.
25Und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Issaschar, eines.
26Und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Sebulon, eines.
27Und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Gad, eines.
28Und neben dem Gebiet von Gad, zur Südseite hin, in Richtung Mittag, soll die Grenze sein von Tamar bis zu den Wassern von Meriba bei Kadesch, bis zum Bach [Ägyptens] hin, bis an das große Meer.
29Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erblos zuteilen sollt. Und das sind ihre Losanteile", ist der Spruch des Herrn, Jahwehs.
30"Und das sind die Ausgänge der Stadt - von der Nordseite aus, die 4500 [Ruten] misst:
31Und zwar sind die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore im Norden: das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins.
32Und an der Ostseite, 4500 [Ruten], und drei Tore: das Tor Josef eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins.
33Und an der Südseite, 4500 das Maß, und ihre drei Tore: das Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins.
34An der Meeresseite, 4500 [Ruten]; ihre drei Tore: das Tor Gad eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins.
35Ringsum 18000 [Ruten]. Und der Name der Stadt ist von nun an: Jahweh ist hier."
2Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Asser, eines.
3Und neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Naftali, eines.
4Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Manasse, eines.
5Und neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Ephraim, eines.
6Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Ruben, eines.
7Und neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Juda, eines.
8Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Meeresseite, soll der [Bereich des] Hebopfers sein, das ihr zu entrichten habt: 25000 [Ruten] die Breite, und in der Länge wie einer der [Stammes]anteile, von der Ostseite bis zur Meeresseite. Und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.
9Der [Bereich des] Hebopfers, das ihr Jahweh zu entrichten habt, soll sein: 25000 [Ruten] die Länge und 10000 die Breite.
10Und diesen soll der [Bereich des] heiligen Hebopfers gehören: den Priestern. Gegen Norden 25000, und gegen das Meer hin 10000 die Breite, und gegen Osten 10000 die Breite, und gegen das Südland hin 25000 die Länge. Und das Heiligtum Jahwehs soll in seiner Mitte sein.
11Den geweihten Priestern, von den Söhnen Zadoks, die meine Aufgaben wahrgenommen haben, die, als die Söhne Israels abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12ihnen kommt eine besondere Abgabe vom Hebopfer des Landes zu, ein Hochheiliges2 neben dem Gebiet der Leviten.
13Und die Leviten [erhalten] unmittelbar neben dem Gebiet der Priester: 25000 [Ruten] die Länge und 10000 die Breite. Jede Länge 25000 und die Breite 10000.
14Und sie sollen nichts davon verkaufen oder eintauschen. Und der Erstling3 des Landes darf nicht [in andere Hände] übergehen, denn er ist Jahweh geheiligt4.
15Und die 5000 [Ruten], die in der Breite übrig bleiben, längs der 25000, sind gemeines [Land] für die Stadt als Wohngebiet und freier Raum5. Und die Stadt ist in seiner Mitte.
16Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 [Ruten] und die Südseite 4500 und die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
17Und als freier Raum6 soll für die Stadt sein: gegen Norden 250 und gegen das Südland hin 250 und gegen Osten 250 und gegen das Meer hin 250.
18Und was in der Länge unmittelbar neben dem [Bereich des] heiligen Hebopfers übrig ist, 10000 gegen Osten und 10000 gegen das Meer hin - es läuft unmittelbar neben dem [Bereich des] heiligen Hebopfers -, dessen Ertrag sei zur Speise denen, die für die Stadt Dienst leisten.
19Und was die Dienstleistenden der Stadt betrifft, [Männer] aus allen Stämmen Israels werden es7 bebauen.
20Der gesamte [Bereich des] Hebopfers: 25000 mal 25000 [Ruten]. Ein Viereck sollt ihr als heiliges Hebopfer entrichten, nebst dem Grundbesitz8 der Stadt.
21Und das Übrige gehört dem Fürsten: [Das Gebiet] auf dieser und auf jener Seite des [Bereiches des] heiligen Hebopfers und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 [Ruten] des [Bereiches des] Hebopfers bis zur Ostgrenze und gegen das Meer hin längs der 25000 [Ruten] bis zur Westgrenze hin, soll entsprechend den [Stammes]anteilen dem Fürsten gehören. Und der [Bereich des] heiligen Hebopfers und das Heiligtum des Hauses9 soll in seiner Mitte sein.
22Und vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an, [die] zwischen dem [liegen], was dem Fürsten gehört, [alles,] was zwischen dem Gebiet Judas und dem Gebiet Benjamins ist, gehört dem Fürsten.
23Und die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Meeresseite: Benjamin, ein [Losanteil].
24Und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Simeon, eines.
25Und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Issaschar, eines.
26Und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Sebulon, eines.
27Und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Meeresseite: Gad, eines.
28Und neben dem Gebiet von Gad, zur Südseite hin, in Richtung Mittag, soll die Grenze sein von Tamar bis zu den Wassern von Meriba bei Kadesch, bis zum Bach [Ägyptens] hin, bis an das große Meer.
29Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erblos zuteilen sollt. Und das sind ihre Losanteile", ist der Spruch des Herrn, Jahwehs.
30"Und das sind die Ausgänge der Stadt - von der Nordseite aus, die 4500 [Ruten] misst:
31Und zwar sind die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore im Norden: das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins.
32Und an der Ostseite, 4500 [Ruten], und drei Tore: das Tor Josef eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins.
33Und an der Südseite, 4500 das Maß, und ihre drei Tore: das Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins.
34An der Meeresseite, 4500 [Ruten]; ihre drei Tore: das Tor Gad eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins.
35Ringsum 18000 [Ruten]. Und der Name der Stadt ist von nun an: Jahweh ist hier."
Fußnoten
- 1 d. h.: von Ost bis West; eigtl.: die Seite zum Osten und die zum Meer
- 2 eigtl.: ein Heiliges des Heiligen; ein Heiliges der heiligen Dinge (o. Bereiche)
- 3 d. h.: dieses Beste
- 4 o.: Jahweh geweiht; o.: Jahweh heilig.
- 5 näml. als Weideland.
- 6 o.: als Weideland
- 7 d. i.: das übrig gebliebene Land, s. V. 18
- 8 o.: dem erblichen Grundstück; dem Besitztum; so a. i. Folg.
- 9 d. i.: des Tempelhauses